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Aktuelle Meldungen

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Informationen & Downloads zur GKR Wahl

Der Apostel Paulus schreibt im ersten Brief an die Korinther: "Es sind verschiedene Gaben; aber es ist ein Geist. Und es sind verschiedene Ämter; aber es ist ein Herr. Und es sind verschiedene Kräfte; aber es ist ein Gott, der da wirkt alles in allen. In einem jeden offenbart sich der Geist zum Nutzen aller." (1. Korinther 12, 4-7)

Unsere Evangelische Kirche lebt von dem Mittun und dem Engagement der Gemeindeglieder vor Ort. Im September und Oktober 2025 werden in der gesamten Evangelischen Kirche in Mitteldeutschland die Gemeindekirchenräte gewählt. Die Kirchenältesten leiten die Gemeinde und sie bestimmen die Mitglieder der Kreissynode. Wir alle sind gefragt, zu überlegen, als Kirchenälteste oder Kirchenältester zu kandieren. Bis zum 30.4. können Vorschläge im Gemeindebüro/Pfarramt oder bei jetzigen Kirchenältesten in der Gemeinde eingereicht werden. Außerdem sollten wir alle im Wahlzeitraum von unserem Wahlrecht Gebrauch machen und an der Wahl teilnehmen. Wählen können übrigens alle Gemeindeglieder, die am Wahltag mindestens 14 Jahre alt und getauft sind. 

 

In allen Kirchengemeinden des Pfarrbereiches Triptis- Knau stehen die Wählerlisten zwischen dem 17.05.2025 und 15.06.2025 zur Einsicht zur Verfügung (vgl. § 10 Abs. 2 GKR-G). Als Gemeindemitglied können Sie bis zum 15.6.2025 Auskunft erhalten, ob sie in der Wählerliste ihrer Kirchengemeinde stehen.

 

Informationen für Gemeinden mit unter 100 Gemeindegliedern

in denen keine Wahl aufgrund des KKR Beschlusses vom 2.6. 2025 notwendig ist. Sie erhalten in Kürze das entsprechende Formular zur Bekanntmachung des neuen GKRs für Ihren Aushang aus dem Gemeindebüro.

 

Für alle Gemeinden, die wählen, gilt:

In allen Kirchengemeinden des Pfarrbereiches Knau-Triptis standen die Wählerlisten zwischen dem 17.05.2025 und 15.06.2025 zur Einsicht zur Verfügung. Alle Kirchengemeinden haben sich jeweils für die Briefwahl entschieden. Die Wahlbriefe erhalten die Wahlberechtigten spätestens ab Ende August. In den Kirchengemeinden stehen die gekennzeichneten Wahlbriefkästen an den Pfarr- oder Kirchengebäuden zum Einwurf bereit. Die Briefe können bis zum Wahltermin eingeworfen werden. Bitte beachten Sie dabei die Aushänge mit den Termin- Uhrzeit- und Ortsangaben in ihren Gemeinden zur Abgabe im Wahlbüro (max. 1 Stunde am Wahltag).In der ersten Septemberhälfte beruft der Gemeindekirchenrat einen Wahlvorstand per Beschluss. Am Wahltag werden die Wahlbriefe dem Wahlvorstand übergeben und nach Beendigung des Wahlaktes geöffnet und ausgezählt. Das Wahlergebnis wird dem Kreiskirchenrat umgehend übermittelt.Im nächsten Gottesdienst und in ortsüblicher Weise wird das Wahlergebnis öffentlich bekannt gegeben und auf die Möglichkeit der Anfechtung hingewiesen. Innerhalb einer Woche nach der Bekanntmachung im Gottesdienst können Wahlberechtigte die Wahl anfechten, wenn gegen die kirchliche Ordnung verstoßen wurde. Die einwöchige Frist beginnt mit der Bekanntmachung im Gottesdienst.Alle Aushänge und notwendigen Formulare erhalten Sie aus dem Gemeindebüro. Sollte etwas unklar bzw. Fragen offen sein, wenden Sie sich bitte gern an Frau Claudia Pauli.

 

Nebenstehend finden Sie aktuelle Unterlagen zum Download, unter anderem für den Aushang in Ihrer Kirchengemeinde, zum Einren Ihrer Kandidatenvorschläge und weitere.

Weitere Informationen

Weitere Meldungen

Der neue Gemeindebrief steht zum Download bereit

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Liebe Gemeindeglieder, für die unten aufgelisteten Gemeinden werden ab sofort Zahlungen anhand der ...